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   BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69   

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BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69 (https://dejure.org/1971,1764)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1971 - II C 27.69 (https://dejure.org/1971,1764)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1971 - II C 27.69 (https://dejure.org/1971,1764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung wegen Krankheit seitens einer nicht durch Anwalt vertretenen Partei - Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei - Anspruch eines Beamten auf Berichtigung der Personalakten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 951
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.03.1961 - VIII CB 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69
    Hält der Vorsitzende oder - nach Eintritt in die mündliche Verhandlung - das Gericht bei der gebotenen Entscheidung über den Verlegungs- bzw. Vertagungsantrag die persönliche Anhörung nicht (mehr) für erforderlich, sondern den Rechtsstreit für entscheidungsreif, so muß mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dem Beteiligten, dessen Erscheinen angeordnet worden ist, die Möglichkeit gegeben werden, das mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens bisher möglicherweise unterlassene Vorbringen schriftsätzlich nachzuholen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III B 289.59 / III C 349.59 - [NJW 1961, 892] unter Hinweis auf Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 334.59 - [ZLA 1960, 105] und BSGE 1, 277 sowie Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961, 745]).
  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs jedenfalls dann anerkannt, wenn ein Prozeßbeteiligter durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren beeinträchtigt wurde (Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG IT C 107.58 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3] und vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 25]).
  • BSG, 27.04.1962 - 7 RAr 25/60
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69
    Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung wiederholt die Auffassung vertreten, daß ein Berufungsurteil stets auf einem Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs beruhe, wenn das Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" (§ 227 ZPO) abgelehnt und nach der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Beteiligten ein Urteil gefällt hat (BSozGE 1, 277 und Urteil vom 27. April 1962 - 7 RAr 25/60 - [NJW 1962, 1463 L]).
  • BSG, 26.10.1955 - 3 RJ 34/54
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69
    Hält der Vorsitzende oder - nach Eintritt in die mündliche Verhandlung - das Gericht bei der gebotenen Entscheidung über den Verlegungs- bzw. Vertagungsantrag die persönliche Anhörung nicht (mehr) für erforderlich, sondern den Rechtsstreit für entscheidungsreif, so muß mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dem Beteiligten, dessen Erscheinen angeordnet worden ist, die Möglichkeit gegeben werden, das mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens bisher möglicherweise unterlassene Vorbringen schriftsätzlich nachzuholen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III B 289.59 / III C 349.59 - [NJW 1961, 892] unter Hinweis auf Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 334.59 - [ZLA 1960, 105] und BSGE 1, 277 sowie Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961, 745]).
  • BVerwG, 26.01.1961 - III B 289.59
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69
    Hält der Vorsitzende oder - nach Eintritt in die mündliche Verhandlung - das Gericht bei der gebotenen Entscheidung über den Verlegungs- bzw. Vertagungsantrag die persönliche Anhörung nicht (mehr) für erforderlich, sondern den Rechtsstreit für entscheidungsreif, so muß mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dem Beteiligten, dessen Erscheinen angeordnet worden ist, die Möglichkeit gegeben werden, das mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens bisher möglicherweise unterlassene Vorbringen schriftsätzlich nachzuholen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III B 289.59 / III C 349.59 - [NJW 1961, 892] unter Hinweis auf Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 334.59 - [ZLA 1960, 105] und BSGE 1, 277 sowie Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961, 745]).
  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 334.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69
    Hält der Vorsitzende oder - nach Eintritt in die mündliche Verhandlung - das Gericht bei der gebotenen Entscheidung über den Verlegungs- bzw. Vertagungsantrag die persönliche Anhörung nicht (mehr) für erforderlich, sondern den Rechtsstreit für entscheidungsreif, so muß mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dem Beteiligten, dessen Erscheinen angeordnet worden ist, die Möglichkeit gegeben werden, das mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens bisher möglicherweise unterlassene Vorbringen schriftsätzlich nachzuholen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III B 289.59 / III C 349.59 - [NJW 1961, 892] unter Hinweis auf Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 334.59 - [ZLA 1960, 105] und BSGE 1, 277 sowie Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961, 745]).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89

    Vertagung - Ermessensausübung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Die Beteiligten mußten Gelegenheit erhalten, sich auf die veränderte Situation einzustellen und ihr Prozeßvorbringen danach auszurichten (Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG 8 CB 6.61 - DVBl. 1961, 745; Urteil vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 27.69 - MDR 1971, 951).
  • BVerwG, 21.10.1971 - I C 12.71

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

    Durch die fehlerhafte Anwendung dieser Vorschrift wurde der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz BVerwG 310 § 108 VwGO Nr. 3], Beschluß vom 25. März 1964 - BVerwG III CB 160.63 - [Buchholz BVerwG 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 8] und Urteil vom 13. Mai 1971 - BVerwG II C 27.69 - Maunz-Dürig-Herzog, GG, Art. 103 Abs. 1 RdNr. 69; Rosenberg-Schwab, ZPR, 10. Aufl. S. 395; Schönke-Kuchinke, ZPR, 9. Aufl. S. 35; Zeuner, Festschrift für Nipperdey, Bd. I S. 1013 [1034]; ferner BVerfGE 14; 195).
  • BVerwG, 03.12.1984 - 9 B 13153.82

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Verfahrensmängeln -

    Allerdings muß dem Kläger in diesem Fall Gelegenheit gegeben werden, sich auf die veränderte Situation einzustellen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 27.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 6; Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75).
  • BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Hielt der Vorsitzende auf den Vertagungsantrag hin das persönliche Erscheinen des Klägers nicht mehr für erforderlich, so mußte er in diesem Falle die zunächst unmotiviert erscheinende Änderung seiner Auffassung begründen oder aber dem Kläger die Möglichkeit zu einer schriftsätzlichen Stellungnahme geben (vgl. hierzu Urteil vom 13. Mai 1971 - BVerwG II C 27.69 - [MDR 1971, 951]).
  • BFH, 20.06.1974 - IV B 56/73

    Antrag auf Terminsverlegung - Erkrankung - Ablehnung - Rechtliches Gehör -

    Einen solchen Umstand hat das BVerwG z.B. dann angenommen, wenn das persönliche Erscheinen des Klägers in der mündlichen Verhandlung angeordnet worden war (Urteil vom 13. Mai 1971 II C 27/69 , HFR 1972, 46); denn hier konnte der Kläger davon ausgehen, daß ohne seine (nochmalige) Anhörung keine Entscheidung ergehen werde.
  • BFH, 20.06.1974 - IV B 55/73

    Antrag auf Terminsverlegung - Erkrankung - Ablehnung - Rechtliches Gehör -

    Einen solchen Umstand hat das BVerwG z. B. dann angenommen, wenn das persönliche Erscheinen des Klägers in der mündlichen Verhandlung angeordnet worden war (Urteil vom 13. Mai 1971 II C 27/69, HFR 1972, 46); denn hier konnte der Kläger davon ausgehen, daß ohne seine (nochmalige) Anhörung keine Entscheidung ergehen werde.
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